Antragsberechtigte Hochschulen
Antragsberechtigt sind Mitglieder aus der Universitäts- und Hochschullandschaft innerhalb Baden-Württemberg gemäß der Auflistung auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Es können sowohl einzelne Personen als auch Forscher- oder Projektteams in Verbindung mit einem konkreten Projekt ausgezeichnet werden.